Beratung für Konfliktbeteiligte


Moderation von Gesprächen zwischen Geschäftspartner/innen, Familienangehörigen und Sportler/innen

Durch eine gezielt eingesetzte Beratung für zwei Personen, die in einem Naheverhältnis (beruflich und/oder privat) stehen, kann sich deren Zusammenleben oder Zusammenarbeiten erheblich verbessern. Durch Methoden aus dem Counseling arbeite ich mit Ihnen zum Teil in Einzelgesprächen, aber auch in gemeinsamen Gesprächen an den von Ihnen vorgebenene Themen. Bei dieser Form der Beratung handelt es sich um eine präventive Maßnahme, d.h. es setzt hier keine Konfliktsituationen voraus. Ziel dieser Beratung ist immer die ein gutes Gesprächsklima zu erhalten, das professionelle Miteinander zu fördern und auf Wunsch Vereinbarungen in mündlicher oder schriftlicher Form zu erreichen.

Konfliktberatung für Ehepaare, Lehrer/innen und Schüler/innen, Eltern und Kinder

Diese "freiwillige" Form der Beratung setzt bei beginnenden Problemstellungen ein. Wenn ein Konflikt erst einmal eskaliert ist, helfen auch in der Beratung oft nur mehr wenige Maßnahmen. Kommen die Beteiligten jedoch früh genug in eine professionell geführte Beratung, so steigt die Wahrscheinlichkeit auf einen positiven Erfolg wesentlich.
In der Konfliktberatungen analysiere ich mit den Beteiligten die Ursachen und den zeitlichen Beginn der Missstimmung. Wir sehen uns die Hintergründe und Erwartungshaltungen der Betroffenen miteinander an und versuchen gemeinsame Lösungen zu finden.

Mediation von zivilgerichtlichen Verfahren und Lehrlingsmediation gemäß § 15a BAG sowie FLAG-Mediation

In dieser gerichtlich angeordneten Form der Mediation werden von mir (manchmal auch gemeinsam mit einer/m Kollegen/in) Konfliktfälle bearbeitet. Gesetzlich angeordnete Mediationen finden im Familien- und Zivilrechtsbereich (Nachbarschaftskonflikt, Wirtschaftskonflikte, ec) statt. Die Lehrlingsmediation ist eine neue Form der Mediation, die bei einer beabsichtigten Kündigung eines Lehrling zwingend vorgeschrieben ist. Ich kann bei dieser Form der Mediation auf Erfahrungen aus über 1.200 Verfahren aus dem außergerichtlichen Tatausgleich zurückgreifen, in welchem ich zwischen 1995-2003 tätig war.